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Wie reduziere ich meinen Steuersatz?

Vor über einer Woche aktualisiert

Debitum ist verpflichtet, Steuern auf Zinserträge einzubehalten, es sei denn, ein reduzierter Steuersatz gilt im Rahmen eines Doppelbesteuerungsabkommens (DTA) und die entsprechenden Unterlagen wurden eingereicht.


1. Wer kann davon profitieren?

EU / EWR Steuerresidenten

Diese unterliegen in der Regel einem reduzierten Quellensteuersatz (aktuell 5%). Es sind keine zusätzlichen Dokumente erforderlich, da dieser Satz automatisch angewendet wird. Ein Satz von 0% ist nur für Steuerresidenten in Litauen möglich, sofern die entsprechenden Unterlagen eingereicht werden.

Nicht-EU Steuerresidenten

Der Standardsteuersatz beträgt 25,5%, kann jedoch reduziert werden, wenn ein Doppelbesteuerungsabkommen zwischen Lettland und Ihrem Wohnsitzland einen niedrigeren Satz vorsieht.

Ein reduzierter Steuersatz wird erst nach der Genehmigung der Dokumente angewendet.


2. Welche Dokumente werden benötigt?

Sie müssen folgende Dokumente hochladen:

  • Eine Steueransässigkeitsbescheinigung Ihrer Steuerbehörde (Bestätigung der steuerlichen Ansässigkeit für DTA-Zwecke mit Lettland). Diese muss das aktuelle Jahr ausweisen.

  • Ein unterschriebenes Formular zur Beantragung der Steuerentlastung (im Steuerbereich der Debitum-Plattform verfügbar).

Beide Dokumente müssen für dasselbe Steuerjahr gültig sein.

3. Wie lade ich die Dokumente hoch?

Melden Sie sich an → Gehen Sie zu Verifizierung → Steuerbereich → Laden Sie hoch:

  • Steueransässigkeitsbescheinigung

  • Unterschriebenes Steuerentlastungsformular

Anschließend zur Prüfung einreichen.

Der reduzierte Steuersatz wird nach Genehmigung angewendet und nicht rückwirkend berücksichtigt. Jedes Jahr müssen neue Dokumente eingereicht werden.

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